Kirchgemeindeversammlung der kath. Kirchgemeinde Sempach vom 1. Dezember 2025
Gestützt auf § 113 – 115 des kantonalen Stimmrechtsgesetzes und § 2 des Synodalgesetzes über die Erleichterung des Wahl- und Abstimmungsverfahren lag das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung ab dem 9. Dezember 2025 auf dem Sekretariat der Kirchgemeinde zur Einsichtnahme auf.
Die Protokollführung konnte innert einer Beschwerdefrist von 10 Tagen durch Stimmrecht-Beschwerde bis zum 19. Dezember 2025 beim Synodalrat angefochten werden.
Kirchenrat Sempach
